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  • Privatgutachten


    Bei Privatgutachten kann die Beauftragung durch private Personen oder durch Firmen erfolgen. Das Ziel ist die fachliche Begutachtung von Beanstandungen.

    Das fachkundige Urteil des Sachverständigen führt in der Regel zur außergerichtlichen Klärung der bemängelten Streitpunkte.