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  • Schiedsgutachten


    Ein Schiedsgutachten kann nur durchgeführt werden, wenn sich im Voraus die betroffenen Parteien einig sind, sich dem Urteil des Sachverständigen zu beugen. So besteht die Möglichkeit zur Klärung von Streitpunkten unter Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Rechtsstreites.