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  • Expertise, auf die Sie sich verlassen können!

    Im Bereich der Natursteinbegutachtung erstelle ich verschiedene Formen von Gutachten, die je nach Zweck und Situation eingesetzt werden.

    Zu den häufigsten zählt das Privatgutachten, das meist von einer Privatperson, einem Bauherrn oder einem Unternehmen in Auftrag gegeben wird. Es dient dazu, einen Sachverhalt objektiv darzustellen, beispielsweise um die Qualität eines Natursteins zu bewerten, Mängel festzustellen oder Schadensursachen zu ermitteln. Ein Privatgutachten wird oft als Entscheidungsgrundlage für Verhandlungen oder zur Sicherung von Beweisen verwendet.

    Das Gerichtsgutachten wird hingegen von einem Gericht beauftragt, wenn technische oder sachliche Fragen in einem Prozess geklärt werden müssen. In solchen Fällen übernimmt der öffentlich bestellte Sachverständige eine neutrale und unparteiische Rolle, um die strittigen Sachverhalte zu untersuchen. Obwohl das Gericht an das Ergebnis des Gutachtens nicht gebunden ist, hat es in der Regel hohes Gewicht, da es nach den Anforderungen der Neutralität erstellt wird.

    Eine weitere Form ist das Schiedsgutachten, das die Parteien eines Vertrages im Vorfeld vereinbaren, um im Streitfall eine außergerichtliche Lösung zu finden. Hier entscheidet der Schiedsgutachter verbindlich über einen strittigen Sachverhalt, beispielsweise über Mängel oder die Qualität einer Leistung im Natursteinbereich. Das Besondere an dieser Gutachtenform ist, dass sie vertraglich bindend ist und nur unter sehr strengen Bedingungen gerichtlich angefochten werden kann.

    Das Beweissicherungsgutachten ist besonders in Bauprojekten oder bei Auseinandersetzungen über mögliche Mängel relevant. Es dokumentiert den Zustand eines Bauwerks oder eines Natursteins zu einem bestimmten Zeitpunkt, um spätere Schäden oder Veränderungen zu belegen. Dieses Gutachten wird häufig vor Beginn eines Bauvorhabens oder in Streitfällen erstellt und kann als wichtiges Beweismittel in gerichtlichen Verfahren dienen.

    Das Schadensgutachten konzentriert sich auf die Untersuchung und Bewertung von Schäden an Natursteinen, wie beispielsweise Rissen, Abplatzungen oder Verfärbungen. Hier wird die Ursache des Schadens analysiert und eine Einschätzung der Reparaturkosten abgegeben. Dieses Gutachten ist oft entscheidend, um Haftungsfragen zu klären oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Versicherungsgutachten, das im Auftrag von Versicherungen erstellt wird. Es wird ermittelt, welche Ursachen einem Schaden zugrunde liegen und wie hoch der Schaden ist, um Ansprüche gegenüber der Versicherung zu rechtfertigen. Dabei kann es um Schäden durch Umwelteinflüsse oder andere Einwirkungen auf den Naturstein gehen. Obwohl es häufig als Basis für Versicherungszahlungen dient, ist das Gutachten nicht zwangsläufig bindend für die Versicherung.

    Für den Wert von Natursteinobjekten, wie historische Denkmäler, hochwertige Skulpturen oder Natursteinanwendungen, wird oft ein Wertgutachten erstellt. Hierbei wird der aktuelle Marktwert des Objekts ermittelt, was insbesondere bei Kauf- oder Verkaufstransaktionen, aber auch für Versicherungs- und steuerliche Zwecke wichtig sein kann. In gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Wert eines Objekts kann dieses Gutachten ebenfalls eine Rolle spielen, hat jedoch meist keine bindende Wirkung.

    Schließlich gibt es das Mängelgutachten, das speziell darauf abzielt, festzustellen, ob ein Natursteinwerk mangelhaft ist und welche Art von Mängeln vorliegt. Der Sachverständige prüft die Ausführung der Arbeiten und gibt Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel. Diese Form des Gutachtens wird oft bei Bauprojekten oder Restaurierungsarbeiten genutzt, um zu klären, ob Nachbesserungsansprüche bestehen.

    Jede dieser Gutachtenformen erfüllt spezifische Zwecke und hilft in unterschiedlichen Situationen, eine fachlich fundierte Bewertung vorzunehmen – sei es zur Klärung technischer Sachverhalte, zur Sicherung von Beweisen oder zur Unterstützung von Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten. Ich stehe Ihnen dabei mit meinem fundierten Wissen, meiner Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
  • Dieter Bräumer

    Ö. b. u. v. Sachverständiger für Naturwerksteinarbeiten, bestellt durch die Handwerkskammer Rhein-Main, Hauptverwaltung Frankfurt am Main für das Steinmetzen und Steinbildhauerhandwerk