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  • Wer Mängel sieht, kann verändern

    Grundsätzlich schuldet der Auftragnehmer eine mangelfreie Werkleistung. Eine mangelfreie Werkleistung ist eine Leistung, die den vertraglichen Anforderungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben vollständig entspricht. Sie weist keine Mängel auf, die die Nutzung, Sicherheit oder Ästhetik des Werkes beeinträchtigen.

    Ich überprüfe den Zustand eines Objektes anhand festgelegter Kriterien. Zur Feststellung und Beurteilung, ob es sich um eine mangelfreie Werkleistung handelt oder nicht, nutze ich unter anderem folgende Quellen (in der entsprechend gültigen Fassung):
    die VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, die DIN EN 771-6 Natursteinmauerwerk, die DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten, die DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN Taschenbücher, das Handbuch für das Fliesengewerbe, bautechnische Informationen deutscher Naturwerkstein Verband e. V., Merkblätter des Bundesinnungsverbandes des deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, die anerkannten Regeln des Handwerks.

    Soll-Beschaffenheit: Die Werkleistung muss so ausgeführt werden, wie es im Vertrag festgelegt ist. Dabei geht es um alle Eigenschaften, die vereinbart wurden, wie Materialauswahl, Maße, Farbe, Oberflächenstruktur oder spezielle Funktionen. Bei Naturwerksteinarbeiten könnte das die korrekte Verlegung von Natursteinplatten in einer bestimmten Anordnung und mit einer spezifischen Oberflächenbearbeitung sein.

    Gebrauchstauglichkeit und Funktionsfähigkeit: Eine mangelfreie Werkleistung muss die geplante Funktion ohne Einschränkungen erfüllen. Bei einem Bodenbelag aus Naturstein bedeutet dies, dass er nicht nur optisch einwandfrei ist, sondern die Anforderungen an Tragfähigkeit, Abriebfestigkeit und Witterungsbeständigkeit erfüllt. Auch die Langlebigkeit und die Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse sind zu beachten. Ein Natursteinbelag, der frühzeitig Schäden aufweist (z. B. Risse oder Abplatzungen), gilt nicht als mängelfrei. Die Arbeit muss den allgemein anerkannten technischen Normen und Standards entsprechen. Für Naturwerksteinarbeiten gibt es spezielle Normen, die sicherstellen, dass der Stein korrekt verarbeitet und verlegt wird.

    Eine mangelfreie Leistung berücksichtigt auch den fachgerechten Umgang mit den Materialeigenschaften. So muss bei Natursteinen beispielsweise auf die richtige Verarbeitung und Schutz vor Frost, Feuchtigkeit und anderen Witterungseinflüssen geachtet werden.

    Sicherheitsanforderungen: Eine mangelfreie Werkleistung muss alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies betrifft sowohl den Schutz vor Unfällen als auch den Schutz vor Schäden an der Substanz. Beispielsweise müssen Natursteinböden rutschfest und frostbeständig sein, um Unfälle zu vermeiden und eine lange Lebensdauer sicherzustellen.

    Fazit: Eine mangelfreie Werkleistung erfüllt alle technischen, funktionalen und ästhetischen Anforderungen und weist keine Fehler auf, die den Gebrauch oder die Langlebigkeit beeinträchtigen würden. Die Liste lässt sich noch endlos weiterführen, aber ich hoffe, Ihnen mit den Erläuterungen einen Überblick über meine Arbeit gegeben zu haben.
  • Dieter Bräumer

    Ö. b. u. v. Sachverständiger für Naturwerksteinarbeiten, bestellt durch die Handwerkskammer Rhein-Main, Hauptverwaltung Frankfurt am Main für das Steinmetzen und Steinbildhauerhandwerk