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  • Zuverlässige Kostenermittlung schafft Klarheit

    Als öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger für Naturwerksteinarbeiten erstelle ich eine detaillierte Kostenermittlung, um eine objektive und fundierte Bewertung der anfallenden Kosten zu gewährleisten. Diese Kostenermittlung kann in verschiedenen Situationen notwendig sein, sei es für geplante Bauprojekte, bei Schadensfällen oder in Streitigkeiten zwischen Parteien.

    Ablauf der Kostenermittlung

    1. Bestandsaufnahme

    Zunächst erfolgt eine umfassende Prüfung des aktuellen Zustands des Bauwerks oder der Natursteinarbeiten. Bei Neubauprojekten analysiere ich die geplanten Maßnahmen, während bei Schadensfällen der Schaden und dessen Umfang dokumentiert werden.

    2. Materialermittlung

    Basierend auf meiner Expertise ermittle ich die Kosten für den entsprechenden Naturstein. Dabei berücksichtige ich Faktoren wie Art, Menge und besondere Anforderungen an das Material, ebenso wie Transport- und Beschaffungskosten.

    3. Arbeitsaufwand

    Der Aufwand für die Verlegung und Bearbeitung des Natursteins wird präzise geschätzt. Dies umfasst die Untergrundvorbereitung, Verfugung, Nachbearbeitung sowie alle notwendigen Spezialtechniken oder den Einsatz von Maschinen, falls erforderlich.

    4. Nebenkosten

    Auch zusätzliche Kosten wie Gerüstbau, Entsorgung und etwaige Gebühren werden in die Kalkulation einbezogen. Falls Zusatzarbeiten wie Abdichtungen oder Oberflächenbehandlungen nötig sind, fließen auch diese in die Kostenkalkulation ein.

    5. Marktkenntnis und Puffer

    Durch meine Marktkenntnis und regionale Erfahrung stelle ich sicher, dass die Preise realistisch und marktkonform sind. Regionale Preisunterschiede und aktuelle Markttrends fließen in meine Schätzung ein. Da unvorhergesehene Kosten wie Mängel am Bauuntergrund auftreten können, kalkuliere ich einen Puffer, um Risiken abzudecken. Nach der Analyse aller Kostenfaktoren erstelle ich einen detaillierten Kostenvoranschlag. Ich dokumentiere die Ermittlung nachvollziehbar, sodass sie als Basis für weitere Schritte verwendet werden kann.

    Zwecke der Kostenermittlung

    • Zur Kostenschätzung vor Baubeginn: Vor Beginn eines Bauprojekts helfe ich Bauherren oder Architekten, die Kosten für Natursteinarbeiten präzise zu planen. So lassen sich böse Überraschungen im Budget vermeiden.
    • Zur Schadensbewertung: Bei Schäden an Natursteinflächen, etwa Rissen oder Abplatzungen, ermittle ich die Kosten für die Beseitigung des Schadens. Dies dient als Grundlage für Versicherungsansprüche oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
    • Zur Mängel- oder Streitfallbewertung: In Streitfällen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern schätze ich die Angemessenheit der Kosten und bewerte, ob Forderungen berechtigt sind. Das hilft, Konflikte objektiv zu klären.
    • Zur Kostenkontrolle während der Bauphase: Während der Bauausführung überprüfe ich regelmäßig die Kosten, um sicherzustellen, dass das Budget eingehalten wird und es keine unerwarteten Überschreitungen gibt.
    • Zur Rechnungsprüfung: Überprüfung von Abrechnungen auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den vertraglich vereinbarten Leistungen, um sicherzustellen, dass alle Positionen korrekt und nachvollziehbar sind.
    • Zur Beweissicherung: Meine Kostenermittlung kann auch als Beweismittel in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren dienen, um die Angemessenheit von Kosten oder Schadenersatzansprüchen zu belegen.
    Durch meine Kostenermittlung schaffe ich Transparenz und Sicherheit bei Bauprojekten und unterstütze alle Beteiligten dabei, die Kosten realistisch und nachvollziehbar zu bewerten.
  • Dieter Bräumer

    Ö. b. u. v. Sachverständiger für Naturwerksteinarbeiten, bestellt durch die Handwerkskammer Rhein-Main, Hauptverwaltung Frankfurt am Main für das Steinmetzen und Steinbildhauerhandwerk